Hinweisgeberschutzsystem der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dürfen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden, nicht benachteiligt werden. Beschäftigungsgeber sind darum zur Einrichtung vertraulich arbeitender interner Meldestellen verpflichtet.

Zur Meldung von Rechtsverstößen nach § 2 HinSchG betreibt die Meldestelle der FAU ein Onlineportal.

Dieses steht allen Beschäftigten der FAU sowie ehemaligen Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern und sonstigen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über mögliche Rechtsverstöße an der FAU erhalten haben, offen.

Meldestellen

Sie befinden sich derzeit auf der Meldeplattform der internen Meldestelle der FAU.

Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung. Eine Übersicht externer Meldestellen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Mündliche Meldungen

Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündliche Meldungen an. Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audioaufnahme im Rahmen der Meldung abgeben.

Anmelden

Sie haben bereits einen Hinweis eingereicht? Hier können Sie sich einloggen.

Die Kennung wurde vom System vorgegeben und besteht aus 16 Zahlen.
Das Passwort haben Sie frei gewählt.

Loading...